2024 jährt sich der Aufstand der OvaHerero und Nama gegen die deutsche Kolonialmacht in »Deutsch-Südwestafrika« - dem heutigen Namibia - zum einhundertzwanzigsten Mal. Die deutsche Armee ermordete daraufhin mehr als 75.000 Menschen - ca. 80 % aller damals lebenden OvaHerero und 50 % aller Nama. Seit Jahrzehnten versuchen Nachkommen der OvaHerero und Nama, dass dieser Völkermord auf juristischem Wege anerkannt wird; die Bundesrepublik weiß die Forderungen jedoch erfolgreich abzuwehren: mit Ignoranz, »weltmachtstypischer Entwicklungshilfe« und hohlen Versöhnungsgesten.
Ein Völkermord oder Genozid[1] ist ein seit 1946 kodifizierter Straftatbestand in Polen und 1948 durch die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ins Völkerstrafrecht eingegangen. Der Tatbestand ist gekennzeichnet durch die Absicht, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“; er unterliegt nicht der Verjährung. Die auf Raphael Lemkin zurückgehende rechtliche Definition dient auch in der Wissenschaft als Definition des Begriffs Völkermord. (Stand: 19.05.2025, Wikipedia)
Wikipedia (DE): Völkermord