Der »demokratische Rechtsstaat« gilt den einen als gleichbleibendes Kontinuum der Bundesrepublik seit den 1950ern; Kritiker stimmen dagegen seit den späten 1960ern einen Abgesang auf Demokratie und Rechtsstaat an. Andreas Fisahn findet beide »Narrative« nicht überzeugend und macht sich auf die Suche nach Unterschieden und Entwicklungstendenzen. Sein Ergebnis: Der Rechtsstaat ist im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik liberaler, die Demokratie hingegen weniger integrativ geworden. Untersucht wird zunächst die Entwicklung des Rechtsstaates, der eine eigentümliche Form repressiver Toleranz entwickelt habe. Im zweiten Schritt wird die Veränderung der Demokratie analysiert.
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