Im August 2014 wurde die Region um den Berg Sinjar (Kurdisch: Singal) vom so genannten "Islamischen Staat" (IS) überfallen. Die BewohnerInnen der Region, Angehörige der religiösen Minderheit der Êzîdî (JesidInnen), aber auch ChristInnen und SchiitInnen mussten sich auf dem Berg in Sicherheit bringen. Wer nicht fliehen konnte, wurde getötet oder versklavt und vergewaltigt.
Während die Weltöffentlichkeit sich heute für das Schicksal der Überlebenden nicht mehr interessiert, leben Tausende auch fünf Jahre nach dem Genozid als Vertriebene in Camps, auf dem Berg oder als Flüchtlinge in Europa. Die politischen Konflikte in der Region verhindern eine Rückkehr der vielfach hochgradig traumatisierten Überlebenden.
Ein Völkermord oder Genozid[1] ist ein seit 1946 kodifizierter Straftatbestand in Polen und 1948 durch die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ins Völkerstrafrecht eingegangen. Der Tatbestand ist gekennzeichnet durch die Absicht, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“; er unterliegt nicht der Verjährung. Die auf Raphael Lemkin zurückgehende rechtliche Definition dient auch in der Wissenschaft als Definition des Begriffs Völkermord. (Stand: 19.05.2025, Wikipedia)
Wikipedia (DE): Völkermord