Entwicklungshilfe, beschönigend heute auch "Entwicklungszusammenarbeit" genannt, ist eine umstrittene Angelegenheit. Gegner wie Befürworter führen gewichtige Argumente ins Feld, sind sich jedoch darin einig, dass etwas geschehen muss, gerade im subsaharischen Afrika. Nur was und wie? Sollen Veränderungen durch radikale Beschränkung auf humanitäre Hilfe und durch das Hoffen auf Eigeninitiativen aus dem Druck menschenunwürdiger Verhältnisse heraus zustandekommen? Oder durch zusätzliche finanzielle Hilfen und Kooperation in der Erwartung einer allmählichen Veränderung zum Besseren? Und zu welchem Besseren überhaupt?
Ein Völkermord oder Genozid[1] ist ein seit 1946 kodifizierter Straftatbestand in Polen und 1948 durch die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ins Völkerstrafrecht eingegangen. Der Tatbestand ist gekennzeichnet durch die Absicht, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“; er unterliegt nicht der Verjährung. Die auf Raphael Lemkin zurückgehende rechtliche Definition dient auch in der Wissenschaft als Definition des Begriffs Völkermord. (Stand: 19.05.2025, Wikipedia)
Wikipedia (DE): Völkermord