Europa hat sich gegenüber der Gemeinschaft der Menschen für den höchsten Leichenberg in der Geschichte zu verantworten", schrieb Aimé Césaire in seinem 1955 erschienenen Diskurs über den Kolonialismus. Er brachte damit 500 Jahre europäischer Geschichte auf einen Punkt: Massenmord. Das Buch zeigt, dass von Deutschland zu verantwortende Völkermorde nicht erst Mitte des 20. Jahrhunderts auftreten, sondern mit 500 Jahren europäischer Expansion und Ausbeutung verbunden sind. Dabei nimmt es als Ausgangspunkt den deutschen Genozid an den Herero und Nama im heutigen Namibia.
Ein Völkermord oder Genozid[1] ist ein seit 1946 kodifizierter Straftatbestand in Polen und 1948 durch die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ins Völkerstrafrecht eingegangen. Der Tatbestand ist gekennzeichnet durch die Absicht, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“; er unterliegt nicht der Verjährung. Die auf Raphael Lemkin zurückgehende rechtliche Definition dient auch in der Wissenschaft als Definition des Begriffs Völkermord. (Stand: 19.05.2025, Wikipedia)
Wikipedia (DE): Völkermord