Nachdem am 2. Mai 1945 für Berlin die Kapitulationsurkunde unterzeichnet worden war, machte sich die sowjetische Besatzungsmacht nicht nur daran, die Trümmer des "1000-jährigen Reiches" aufzuräumen und die Versorgung der Berliner Bevölkerung zu sichern, sie organisierte auch Verwaltung, Polizei und Gerichte neu. Bereits am 8. Mai wurde eine Eheschließung registriert, die nach den NS-Rassegesetzen niemals möglich gewesen wäre. Seit dem 14. Mai verkehrten wieder die ersten U-Bahnen. Am 19. Mai nahm der neue Magistrat seine Tätigkeit auf. Der Aufbau der Gerichtsbarkeit war zum 1. Juni abgeschlossen, was auch überaus notwendig war, denn in der ausgebluteten, ausgehungerten, zerbombten Stadt wurde geplündert, geraubt und gemordet.