Beide deutsche Staaten nahmen das Recht politisch Verfolgter auf Asyl 1949 in ihre Verfassungen auf. Doch was bedeutete das konkret?
Patrice Poutrus untersucht die Entwicklung des Asylrechts in Deutschland von der Nachkriegszeit über die Grundgesetzänderung von 1993 bis in die Gegenwart. Welche Konsequenzen ergaben sich aus dem sogenannten Asylkompromiss für das Anerkennungsverfahren, die Aufnahme von Geflüchteten und die europäische Migrationspolitik? Poutrus zeigt, dass es in der Asylrechtdebatte stets um grundlegende Fragen der politisch-moralischen Orientierung der deutschen Gesellschaft geht.
Grundgesetz (Thema)
Die Versammlungsfreiheit ist für die Demokratie von zentraler Bedeutung. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet sie zu Recht als "eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt". Eine Versammlung ist vor allem auch eine Herausforderung für alle Beteiligten, es stellen sich zahlreiche rechtliche und praktische Fragen.
Der Leitfaden liefert einen kompakten und übersichtlichen Einstieg, zugleich ist er ein Nachschlagewerk für die Durchführung von Versammlungen.
Im Mai 2019 wird das Grundgesetz 70 Jahre alt. Es galt gut 40 Jahre in der Bonner und 30 Jahre in der Berliner Republik. Das "Jubiläum" fällt zusammen mit 100 Jahren Weimarer Reichsverfassung, eine Verfassung, die stürmische Zeiten kannte - und sie nicht überlebte. Das Doppeljubiläum ist Anlass, sich über das Grundgesetz, den von ihm verfassten Staat, über unsere Gesellschaft und politische Herrschaft zu vergewissern. Was hat sich bewährt? Wie wurde die verfassungspolitische Ordnung zu der, die wir kennen? Wie gut sind wir für aktuelle und zukünftige Herausforderungen gerüstet?
Sie hatten ihre Karriere im Dienste des NS-Staates begonnen - und setzten sie bruchlos in der der neuen Bundesrepublik fort. So bereitwillig sie der braunen Ideologie gedient hatten, so engagiert traten sie nun für die Demokratie ein. Kriegsgerichtsräte fällten wieder ihre Urteile, einst regimetreue Professoren lehrten und die Journalisten aus den früheren Propagandakompanien schrieben, als hätten sie sich nichts vorzuwerfen. Damit gewann der junge Staat zwar politische Handlungsfreiheit zurück, gründete seinen Erfolg aber auf einen moralischen Widerspruch, der nicht aufzulösen war: Die Demokratie wurde mitaufgebaut von ihren Feinden.
Staat ohne Gott ist keine Streitschrift, wohl aber eine streitbare Analyse. Die These von Horst Dreier lautet: In der modernen Demokratie darf sich der Staat mit keiner bestimmten Religion identifizieren, und heiße sie auch Christentum. Nur in einem Staat ohne Gott können alle Bürger gemäß ihren durchaus unterschiedlichen religiösen oder sonstigen Überzeugungen in Freiheit leben. Staat ohne Gott heißt also nicht: Welt ohne Gott, auch nicht: Gesellschaft ohne Gott, und schon gar nicht: Mensch ohne Gott. Es heißt vielmehr, dass die Demokratie des Grundgesetzes mit jeder Form eines Gottesstaates, einer Theokratie, einer sakralen Ordnung oder eines christlichen Staates gänzlich unvereinbar ist.
Die Angst vor Terror und Kriminalität treibt uns zu immer neuen und radikaleren Maßnahmen. Zu mehr Sicherheit haben sie nichtgeführt. Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit unterhöhlt die Bundesregierung damit unsere Bürgerrechte, warnt der renommierte Datensicherheitsexperte Peter Schaar.
Während wir noch die rasante Verwandlung der Türkei in ein autokratisches Regime oder die weitreichenden Befugnisse der Homeland Security in den USA kritisieren, vergessen wir, dass auch in Deutschland Datenschutzstandards in Gefahr sind.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar." (Art. 1 GG). Das Grundgesetz der Bundesrepublik beginnt mit einer Lüge. Millionenfach mussten dies die Menschen aus der ehemaligen DDR erfahren: sie verloren ihren Arbeitsplatz, oft auch ihre angestammte Wohnung, wurden vorzeitig in den Ruhestand geschickt. Ein besonderes Kapitel dieser Geschichte ist die "Abrechnung" mit den DDR-Eliten, ob in "Mauerschützenprozessen", Verfolgung wegen Rechtsbeugung oder gegen ehemalige Angehörige aus MfS und NVA.
Das Staatsorganisationsrecht zählt bei Studierenden zu den unbeliebtesten Materien des Öffentlichen Rechts. Die Schwierigkeiten im Umgang mit staatsorganisatorischen Fragestellungen rühren insbesondere aus der scheinbaren Unstrukturiertheit der Materie und den deshalb fehlenden Prüfungs- und Aufbauschemata.
50 Jahre Schmidt-Bleibtreu: Verfassungsauslegung für Staatspraxis, Wissenschaft, Rechtsprechung und Studium – erstmals erschienen 1967
Der aktuell in der 14. Auflage erscheinende, Standardkommentar deutschen Verfassung bietet der staatlichen wie administrativen Praxis sowie der Wissenschaft und Rechtsprechung eine auf dem allerneuesten Stand befindliche Arbeits- und Lösungshilfe bei schwierigen Fragen der Anwendung und Auslegung des Grundgesetzes.
Für junge Juristen (Studierende wie Referendare) ist er eine wertvolle methodische Orientierung bei der vertiefenden Einarbeitung in das Verfassungsrecht.