Die 'Urerfahrung' des modernen Rechtsstaats mit dem Ausnahmezustand war der Erste Weltkrieg. Geleitet von der Frage nach der rechtlichen Verantwortung des Staates unter solchen Umständen nimmt diese vergleichende Studie das Staatshaftungsrecht in Deutschland und Frankreich zwischen 1914 und 1918 in den Blick. Aus dieser Zeit stammen Kategorien von 'legitimem' und 'illegitimem' Staatshandeln, welche dem Völkerrecht der Vorkriegszeit fehlten oder gar widersprachen, die mit den Friedensverträgen aber sanktioniert wurden. Trotz weiterer Zäsuren des 20. Jahrhunderts lassen sich Grundelemente der heutigen internationalen Ordnung auf Entscheidungen des Jahres 1919 zurückführen. Dies gilt besonders für die völkerrechtliche Staatenverantwortlichkeit, die vor dem Hintergrund des Haftungsrechts beider Länder für Zerstörungen, Enteignungen und Wirtschaftskriegsmaßnahmen herausgearbeitet wird.
GND: 2025655-3 Vittorio Klostermann
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