Die Hitlerjugend war eine Jugendorganisation im nationalsozialistischen Deutschland. Sie entstand 1926. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 entwickelte sie sich zur alleinigen Jugendorganisation des Deutschen Reiches. Ihre Ziele waren die umfassende Einbindung der Jugend in die „Volksgemeinschaft“, physische Ertüchtigung, ideologische Schulung und Vorbereitung auf militärische oder dienstliche Aufgaben im Sinne des Regimes.
Unter dem Gesetz über die Hitler-Jugend vom 1. Dezember 1936 wurde sie zur einzigen Jugendorganisation neben Familie und Schule bestimmt; ab März 1939 galt für 10- bis 18-Jährige eine Jugenddienstpflicht. In der Organisation waren Jungen und Mädchen in getrennten Gliederungen organisier. Die HJ war hierarchisch nach dem Führerprinzip organisiert, mit Altersgruppen, regionalen Gebieten, Bann/Stamm-Einheiten und Sondereinheiten wie Flieger-HJ, Marine-HJ etc.
Während des Zweiten Weltkriegs übernahmen Mitglieder Dienste etwa im Luftschutz, in Heimdiensten, in Sammelaktionen und in den letzten Kriegsjahren teilweise sogar militärische Einsätze – unter anderem als Flakhelfer oder in der in Teilen auf Jugendlichen basierenden 12. SS-Panzer-Division „Hitlerjugend“. Der Organisationsbetrieb endete faktisch im April/Mai 1945; am 10. Oktober 1945 wurde sie durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 verboten und aufgelöst.
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