1923 rief Kemal Atatürk die türkische Republik aus und setzte damit einen Schlusspunkt unter die rund 600-jährige Geschichte des Osmanischen Reiches. Auf dessen Resten formte er aus einer religiös und bäuerlich geprägten Gesellschaft die Grundlagen für eine moderne Industrienation. Auf laizistischer Basis wurden islamische Traditionen aus dem öffentlichen Leben verbannt und die lateinische Schrift eingeführt, während der islamische Universalismus einem türkischen Nationalismus wich. Die Türkei etablierte sich als Regionalmacht, die jedoch stets an inneren Widersprüchen litt.
Ein Völkermord oder Genozid[1] ist ein seit 1946 kodifizierter Straftatbestand in Polen und 1948 durch die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ins Völkerstrafrecht eingegangen. Der Tatbestand ist gekennzeichnet durch die Absicht, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“; er unterliegt nicht der Verjährung. Die auf Raphael Lemkin zurückgehende rechtliche Definition dient auch in der Wissenschaft als Definition des Begriffs Völkermord. (Stand: 19.05.2025, Wikipedia)
Wikipedia (DE): Völkermord