Vergessen, verdrängt, verschwiegen: Wer erinnert sich im heutigen Deutschland noch an jene Verbrechen, die das Kaiserreich in der Kolonie Ostafrika beging? Im dreijährigen Maji-Maji-Krieg, ab 1905 im heutigen Tansania ausgefochten, schlug die Kolonialmacht den Widerstand nieder und löschte im Kriegsgebiet etwa ein Drittel der Bevölkerung aus. In Kämpfen getötet, von den Kolonialtruppen ermordet oder der Strategie der 'verbrannten Erde' zum Opfer gefallen: Tansanische Historiker gehen von 250.000 bis 300.000 Toten aus. Anders als in Deutschland finden in Tansania regelmäßig Gedenkveranstaltungen statt, die Kämpfer gelten als Helden.
Ein Völkermord oder Genozid[1] ist ein seit 1946 kodifizierter Straftatbestand in Polen und 1948 durch die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ins Völkerstrafrecht eingegangen. Der Tatbestand ist gekennzeichnet durch die Absicht, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“; er unterliegt nicht der Verjährung. Die auf Raphael Lemkin zurückgehende rechtliche Definition dient auch in der Wissenschaft als Definition des Begriffs Völkermord. (Stand: 19.05.2025, Wikipedia)
Wikipedia (DE): Völkermord