Die Geschichte des kolonialen Namibias – und damit der Genozid an den Herero und Nama in den Jahren 1904 bis 1908 – avancierte in den letzten Jahren zum Politikum. Der Anerkennung des Genozids durch die Bundesregierung im Jahr 2016 gingen jahrzehntelange historiografische Kontroversen voraus, die jedoch bislang kaum Beachtung fanden.
Ein Völkermord oder Genozid[1] ist ein seit 1946 kodifizierter Straftatbestand in Polen und 1948 durch die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ins Völkerstrafrecht eingegangen. Der Tatbestand ist gekennzeichnet durch die Absicht, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“; er unterliegt nicht der Verjährung. Die auf Raphael Lemkin zurückgehende rechtliche Definition dient auch in der Wissenschaft als Definition des Begriffs Völkermord. (Stand: 19.05.2025, Wikipedia)
Wikipedia (DE): Völkermord