Im vorliegenden Band werden, wie im Band II. Teil 1, Teil 2, und Teil 3 die erstmals die im „Vorwärts“ abgedruckten stenographischen Mitschriften wiedergegeben, die Mitarbeiter des Zentralorgans im Juli 1904 während des Königsberger Geheimbunds- und Hochverratsprozess anfertigten. Der Band II. Teil 4 enthält nun abschließend die Urteilsverkündung des Prozesses und das Presseecho darauf.
Heute steht die Presse auch für die Gesamtheit aller Zeitungen und Zeitschriften in jeglicher Form sowie für das damit zusammenhängende Nachrichten- und Meinungswesen. In gewissen Wortverbindungen (wie etwa Pressearbeit, Pressesprecher, Pressekonferenz etc.) steht der Wortteil „Presse“ in einem erweiterten Sinne für die Gesamtheit aller öffentlichen Medien (einschließlich Rundfunk (das ist Hörfunk und Fernsehen) und Internet), also der Massenmedien. Die Institution der Presse wird häufig auch als Bestandteil der „vierten Gewalt“ bezeichnet. Das deutsche Bundesverfassungsgericht bezeichnet in seiner Rechtsprechung eine freie Presse als „schlechthin konstituierend“ für die Demokratie.
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