Ausschluss, Verbannung und Vernichtung ganzer Völker ist fester Bestandteil der europäischen Zivilisation - oder Barbarei. Eine der Thesen dieses Buches lautet: Mit Hitler ist nur etwas ans Licht gekommen, was lange zuvor seinen Anfang genommen hat, eine rassistische Grausamkeit und ein System der Vernichtung von Menschen, die bis dahin nur die kolonialisierten, also nicht weißen Völker kennen gelernt hatten.
Ein Völkermord oder Genozid[1] ist ein seit 1946 kodifizierter Straftatbestand in Polen und 1948 durch die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ins Völkerstrafrecht eingegangen. Der Tatbestand ist gekennzeichnet durch die Absicht, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“; er unterliegt nicht der Verjährung. Die auf Raphael Lemkin zurückgehende rechtliche Definition dient auch in der Wissenschaft als Definition des Begriffs Völkermord. (Stand: 19.05.2025, Wikipedia)
Wikipedia (DE): Völkermord