Massengewalt und Weltkrieg als Ausweg stockender kapitalistischer Verwertungs- und Zugriffsmöglichkeiten, als Mittel des Fortschritts: Detlef Hartmann konfrontiert uns angesichts der weltweiten Krisendynamiken aus den Erfahrungen der beiden Weltkriege mit beunruhigenden Befunden.
Ein Völkermord oder Genozid[1] ist ein seit 1946 kodifizierter Straftatbestand in Polen und 1948 durch die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ins Völkerstrafrecht eingegangen. Der Tatbestand ist gekennzeichnet durch die Absicht, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“; er unterliegt nicht der Verjährung. Die auf Raphael Lemkin zurückgehende rechtliche Definition dient auch in der Wissenschaft als Definition des Begriffs Völkermord. (Stand: 19.05.2025, Wikipedia)
Wikipedia (DE): Völkermord