Das 20. Jahrhundert als »Zeitalter der Extreme« (Eric Hobsbawm) ist in starkem Maße durch kriegerische und genozidale Auseinandersetzungen geprägt. Bei deren Untersuchung nahm die Geschichtsschreibung jahrzehntelang mehrheitlich eine androzentrische Perspektive ein und ignorierte die in den 1980er-Jahren besonders im angelsächsischen Raum einsetzende Forschung zu Geschlecht, Militär und Krieg. Die internationalen Beiträgerinnen des Bandes widmen sich daher aus interdisziplinärer Perspektive der Geschlechterfrage in der Kriegsforschung.
Ein Völkermord oder Genozid[1] ist ein seit 1946 kodifizierter Straftatbestand in Polen und 1948 durch die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ins Völkerstrafrecht eingegangen. Der Tatbestand ist gekennzeichnet durch die Absicht, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“; er unterliegt nicht der Verjährung. Die auf Raphael Lemkin zurückgehende rechtliche Definition dient auch in der Wissenschaft als Definition des Begriffs Völkermord. (Stand: 19.05.2025, Wikipedia)
Wikipedia (DE): Völkermord