Die deutsche Erinnerungskultur konzentriert sich auf den Holocaust und blendet die ca. 30 Mio. Opfer des zweiten Völkermordes - den an den »slawischen Untermenschen«, wie Hitler sie nannte - fast vollständig aus. Während der Großteil der Juden von einer halben Million Angehöriger von SS, Polizei und lokalen Kollaborateuren ermordet wurde, war für den Tod der übrigen Opfer die Wehrmacht verantwortlich. Von den mehr als 11 Millionen Rotarmisten und mindestens 17 Millionen Zivilisten wurden 2 bis 3 Millionen ermordet, weil sie Juden waren, die übrigen starben bei Vergeltungsaktionen oder im Rahmen des Partisanenkrieges, durch Zwangsarbeit und durch die erbarmungslose Hungerpolitik der Besatzer.
Ein Völkermord oder Genozid[1] ist ein seit 1946 kodifizierter Straftatbestand in Polen und 1948 durch die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ins Völkerstrafrecht eingegangen. Der Tatbestand ist gekennzeichnet durch die Absicht, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“; er unterliegt nicht der Verjährung. Die auf Raphael Lemkin zurückgehende rechtliche Definition dient auch in der Wissenschaft als Definition des Begriffs Völkermord. (Stand: 19.05.2025, Wikipedia)
Wikipedia (DE): Völkermord