Der regionale Schwerpunkt dieser Verbrechen lag in Osteuropa. Der Band fragt nach dem Verhältnis von Kriegführung und Massenverbrechen. Da ein wesentlicher Teil dieser Verbrechen während des Krieges eng mit Hunger und selektiver Nahrungsmittelpolitik verknüpft war, wird der Faktor Hunger in diesem Band besonders betont.
Ein Völkermord oder Genozid[1] ist ein seit 1946 kodifizierter Straftatbestand in Polen und 1948 durch die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ins Völkerstrafrecht eingegangen. Der Tatbestand ist gekennzeichnet durch die Absicht, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“; er unterliegt nicht der Verjährung. Die auf Raphael Lemkin zurückgehende rechtliche Definition dient auch in der Wissenschaft als Definition des Begriffs Völkermord. (Stand: 19.05.2025, Wikipedia)
Wikipedia (DE): Völkermord