Auschwitzprozesse (Thema)

Als Auschwitzprozesse werden Gerichtsverfahren in Polen, Deutschland und Österreich bezeichnet, in denen versucht wurde, NS-Verbrechen im KZ Auschwitz juristisch aufzuarbeiten. Auschwitz war das größte aller nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslager. Während der deutschen Besetzung Polens im Zweiten Weltkrieg wurden dort zwischen 1940 und 1945 mehr als eine Million Menschen – vor allem Juden – aus ganz Europa ermordet. In Auschwitzprozessen waren Angehörige der SS-Wachmannschaften im KZ Auschwitz angeklagt. 

Wikipedia (DE): Auschwitzprozesse  |  Website: Tonbandmitschnitte des Auschwitz-Prozesses (1963–1965)

Der Auschwitz-Prozess und die kurze Öffnung der BRD

Von Dagmar Henn RTDE 20.08.2025. Noch Jahre nach diesem Prozess waren sie überall in der BRD zu finden, die ehemaligen Nazigrößen und -helfer, aber ohne dieses eine große Verfahren hätte man sich im Westen nie ernsthaft mit den Naziverbrechen beschäftigt.  

Für uns BRD-Nachgeborene lag die Zeit vor diesem Prozess immer wie hinter einer dunklen Tür verschlossen, jene beinahe zwanzig Jahre, in denen in den Westzonen und dann in der Bundesrepublik so getan wurde, als sei zwischen 1933 und 1945 nichts Wesentliches geschehen. Als die Ausage "Davon haben wir nichts gewusst" noch unangefochten Bestand hatte und die Wahrnehmung der Verbrechen des Nazismus weitgehend auf Täter und Opfer beschränkt war.

Die Bundesrepublik, wie ich sie kannte, begann danach. Denn der Auschwitz-Prozess, der am 20. August 1965 endete, leitete eine längere Phase des Erwachens ein, in der über all die braunen Kader gesprochen wurde, die in Regierungen und Verwaltungen saßen, und in der es endlich keine Karrierevorteile mehr verschaffte, der braunen Brut getreu gedient zu haben.

Wenn heute darüber berichtet wird, wird gerne umgangen, dass es eine klare Entscheidung des Westens war, möglichst schnell Gras über den Naziverbrechen wachsen zu lassen. "Der deutschen Nachkriegsgesellschaft fehlten lange die Worte, um sich der Verantwortung für die eigene NS-Geschichte zu stellen", schreibt etwa die Tagesschau in ihrem Artikel zum Jubiläum des Frankfurter Urteils. Das ist nicht wahr. Man hatte nur sehr schnell umgeschwenkt und den alten Feind zum neuen gemacht, wieder aufgerüstet und die KPD verboten. Es war kein Zufall, dass im Innenministerium unter Konrad Adenauer mehr NSDAP-Mitglieder saßen als unter Hitler, sondern das Ergebnis des berüchtigten Artikel 131 Grundgesetz, der allen Nazibeamten einen Anspruch auf eine Beschäftigung gab, die ihrem Dienstrang entsprach, während zum selben Zeitpunkt, 1951, alle kommunistischer Sympathien Verdächtigen (die teils in den ersten Monaten auch im Westen von den Besatzungsmächten eingestellt worden waren) aus dem Staatsdienst entfernt wurden.

Von Dagmar Henn RTDE 20.08.2025

 

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