29.06.2026

Demokratiekongress – Gesprächsforum 5️⃣ EU-Sanktionen - AfD-Fraktion im Bundestag

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auf YouTube (29.06.2026) 1:35:16

Medienpräsenz

Zeitmarken

0:08

Der erste Redner vertritt die Auffassung, dass viele EU-Sanktionen gegen das Völkerrecht verstießen, weil sie ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats verhängt würden. Sanktionen würden nicht nur Regierungen treffen, sondern bewusst wirtschaftlichen Druck auf die Bevölkerung ausüben, um politische Veränderungen herbeizuführen. Als Beispiele nennt er Syrien und Venezuela und verweist auf eine medizinische Studie, wonach unilaterale Sanktionen erhebliche Todesfolgen hätten. Er fordert eine stärkere politische und öffentliche Auseinandersetzung mit den humanitären Auswirkungen.

Sanktionen und Meinungsfreiheit

6:11

Peter Boehringer bezeichnet den Fall Jacques Baud als Beispiel dafür, dass Sanktionen gegen Personen wegen ihrer Äußerungen verhängt würden. Er argumentiert, dadurch würden Meinungsfreiheit, Rechtsstaat und Demokratie beeinträchtigt. Außerdem kritisiert er weitere EU-Vorhaben wie Uploadfilter oder Chatkontrolle und stellt grundsätzlich die Zuständigkeit der EU für solche Maßnahmen infrage.

Kritik an den Rechtsgrundlagen der EU

8:17

Im weiteren Verlauf hinterfragt Boehringer, ob die EU überhaupt über die rechtlichen Kompetenzen verfüge, derartige Sanktionen zu verhängen. Er führt aus, dass weder Verteidigungs- noch Strafrecht eine ausreichende Grundlage böten und bezeichnet die Maßnahmen als Machtausübung ohne gesetzliche Legitimation. Abschließend zieht er einen historischen Bogen von absolutistischer Herrschaft zur Volkssouveränität und wirft der EU vor, sich staatliche Souveränität anzumaßen.

Einführung des dritten Vortrags

13:29

Der Moderator stellt den Journalisten und Publizisten Uli Gellermann vor. Dieser kündigt an, anhand mehrerer Beispiele darlegen zu wollen, warum er Sanktionen als Instrument politischer Herrschaft und nicht als Mittel zum Schutz demokratischer Werte betrachtet.

Beispiel Hüseyin Doğru

16:32

Als erstes Beispiel schildert Gellermann die gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru verhängten EU-Sanktionen. Er beschreibt Kontensperrungen, finanzielle Einschränkungen sowie Auswirkungen auf Familienangehörige und bewertet dies als rechtsstaatlich problematisch. Außerdem verweist er auf juristische Gutachten und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, die aus seiner Sicht hohe Anforderungen an solche Sanktionen stellen.

Rechtliche Bewertung der Sanktionen

21:05

Der Redner argumentiert, dass einschlägige Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union Verteidigungsrechte, rechtliches Gehör, gerichtlichen Rechtsschutz und Eigentumsrechte auch bei sicherheitspolitisch begründeten Sanktionen schützen. Nach seiner Darstellung erfüllten die verhängten Maßnahmen diese Anforderungen nicht und verschöben die Beweislast unzulässig auf die Betroffenen.

Fall Jacques Baud

23:23

Am Beispiel des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud schildert der Redner die Folgen der Sanktionen: eingefrorene Konten, Reisebeschränkungen und Unterstützung durch Privatpersonen. Er bewertet die Maßnahmen als politisch motiviert und verweist auf Gutachten, die aus seiner Sicht Kompetenzüberschreitungen des EU-Rats aufzeigen.

NATO, EU und Desinformation

26:25

Nach Auffassung des Redners arbeiten NATO und EU bei der Bekämpfung sogenannter Desinformation eng zusammen. Er interpretiert strategische Dokumente als Hinweis auf eine Ausweitung staatlicher Eingriffe gegen abweichende Meinungen und leitet daraus eine grundlegende Kritik an der europäischen Sicherheits- und Sanktionspolitik ab.

Beispiel Kuba

28:34

Anhand einer persönlichen Geschichte über eine Kubanerin beschreibt der Redner die Auswirkungen von Sanktionen auf die medizinische Versorgung. Er führt fehlende Medikamente und Materialengpässe auf die Sanktionspolitik zurück und argumentiert, wirtschaftliche Sanktionen träfen vor allem die Zivilbevölkerung.

Magnitsky Act und Schlussfolgerungen

33:09

Abschließend kritisiert der Redner die Entstehung des Magnitsky Act und stellt dessen historische Begründung in Frage. Er verweist auf Strategiepapiere zur Schwächung Russlands und gelangt zu der Schlussfolgerung, Sanktionen dienten als politisches Machtinstrument und gefährdeten aus seiner Sicht Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte.

Schlussfolgerungen des vorherigen Referenten

40:23

Der Redner fasst seine Sicht auf die Sanktionspolitik zusammen. Er beschreibt Sanktionen als Instrument westlicher Machtpolitik, sieht sie als Ursache schwerer humanitärer Folgen und verbindet sie mit einer Aushöhlung demokratischer Verfahren. Abschließend ruft er zu politischem Widerstand gegen die Sanktionspolitik auf.

Einleitung Alexander von Bismarck

43:50

Alexander von Bismarck schildert seinen persönlichen Zugang zu Demokratie und Meinungsfreiheit. Er betont die Bedeutung des rechtlichen Gehörs und kritisiert Sanktionen ohne vorheriges Verfahren als Ausdruck staatlicher Willkür.

Kontaktschuld und politische Ausgrenzung

46:09

Anhand eigener Erfahrungen beschreibt er gesellschaftliche und politische Ausgrenzung wegen seiner Teilnahme an Veranstaltungen und sieht darin eine Einschränkung des offenen Meinungsaustauschs.

Wirtschaftliche Folgen der Sanktionen

47:58

Aus Unternehmerperspektive kritisiert er die Russland-Sanktionen als Belastung deutscher Unternehmen. Er schildert Schwierigkeiten im Zahlungsverkehr, verweist auf weiterhin aktive Unternehmen und bewertet die Maßnahmen als wirtschaftlich schädlich.

Dialog mit Russland statt Konfrontation

50:33

Er erläutert seine Dialoginitiativen zwischen Deutschen und Russen, verweist auf familiäre Bezüge und plädiert für Diplomatie statt Eskalation. Aus seiner Sicht müsse Realpolitik die gegenwärtige Außenpolitik ersetzen.

Medien, junge Generation und politische Perspektiven

53:02

Er berichtet über Erfahrungen mit sozialen Medien, kritisiert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und schildert Gespräche mit jungen Menschen, die seiner Einschätzung nach ihre politische Meinung zunehmend zurückhalten. Abschließend spricht er sich für einen politischen Kurswechsel und Neuwahlen aus.

Überleitung zu Hans-Georg Maaßen

1:01:55

Nach der Diskussion wird Hans-Georg Maaßen angekündigt. Er kündigt an, die Frage der Sanktionen aus juristischer und völkerrechtlicher Sicht zu behandeln und eröffnet seine Ausführungen mit der These, Sanktionen seien grundsätzlich nur mit Zustimmung des UN-Sicherheitsrats völkerrechtlich zulässig.

Unterschied zwischen Embargo und Sanktionen

1:02:41

Der Referent unterscheidet zwischen Embargos und Sanktionen. Embargos dienten ursprünglich dazu, militärisch relevante Güter zurückzuhalten. Sanktionen seien dagegen darauf ausgerichtet, Staaten oder Akteure zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen. Nach seiner Darstellung seien solche Maßnahmen völkerrechtlich grundsätzlich nur mit Beschluss des UN-Sicherheitsrats zulässig.

Entwicklung der Sanktionspraxis

1:05:19

Anhand historischer Beispiele beschreibt der Referent eine schrittweise Ausweitung westlicher Sanktionspolitik. Humanitäre Argumente hätten nach seiner Auffassung dazu beigetragen, den Anwendungsbereich immer weiter auszudehnen. Die EU habe diese Entwicklung übernommen und kontinuierlich erweitert.

Ausweitung auf Einzelpersonen

1:07:25

Der Vortrag zeichnet nach, wie sich Sanktionen aus Sicht des Referenten von Staaten auf Regierungsmitglieder, Familienangehörige und schließlich auf einzelne Privatpersonen ausgeweitet hätten. Als aktuelles Beispiel nennt er EU-Bürger, gegen die vergleichbare Maßnahmen angewandt würden.

Kritik am Verfahren

1:12:21

Beschrieben wird das Verfahren innerhalb der EU-Gremien zur Verhängung von Sanktionen. Kritisiert werden fehlende Anhörungen, fehlende strafrechtliche Grundlagen und die Einstufung der Maßnahmen als faktische Strafen ohne reguläres Strafverfahren.

Beginn der Diskussion

1:16:50

In der Fragerunde geht es zunächst um historische Entwicklungen in der Ukraine seit der Orangenen Revolution 2004 sowie um die Einordnung späterer Ereignisse und westlicher Einflussnahme.

Fragen zu EU-Recht und Unternehmern

1:19:18

Die Diskussion behandelt Vergleiche zwischen unterschiedlichen Rechtssystemen, den Vorrang von EU-Recht sowie die Rolle deutscher Unternehmer. Alexander von Bismarck erläutert, warum sich viele Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen politisch zurückhaltend verhielten und öffentliche Konfrontationen vermieden.

Rechtsschutz gegen Sanktionen

1:27:39

Mehrere Fragen betreffen Klagemöglichkeiten gegen Sanktionen vor europäischen Gerichten. Der Referent erläutert den aus seiner Sicht begrenzten gerichtlichen Rechtsschutz, den Instanzenweg sowie praktische Schwierigkeiten bei der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen.

Rolle der Banken

1:31:08

Zum Abschluss wird die Umsetzung von Sanktionen durch Banken diskutiert. Nach Darstellung des Referenten würden Kreditinstitute Sanktionen aus eigenem Haftungsinteresse konsequent umsetzen und dabei teilweise über die eigentlichen Vorgaben hinausgehen. 

Sprache (Ton)
Deutsch
Laufzeit
1h 35min 16s
Thematisierte Personen

Erstellt: 04.07.2026 - 12:15  |  Geändert: 04.07.2026 - 13:04

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