21.11.2025

Asymmetrische Rechtsprechung | Rudolph Bauer, Alexander Christ und Ulrike Guérot im MANOVA Gespräch

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Quelle: Manova

auf YouTube (21.11.2025) 1:22:48

Medienpräsenz
Videokanal

Im Manova-Exklusivgespräch mit Walter van Rossum erläutert der Künstler Rudolph Bauer, der Jurist Alexander Christ und die Politologin ‪@UlrikeGuérot-Official‬ wie die deutsche Rechtspflege zu einer politischen Waffe gegen Abweichler verkommt. 

Analyse der asymmetrischen Rechtsprechung und des Zustands des Rechtsstaats in Deutschland

Zusammenfassung

Dieses Briefing-Dokument synthetisiert die zentralen Argumente und Fallstudien aus einer Diskussion zwischen Prof. Ulrike Guérot, Prof. Rudolph Bauer und Rechtsanwalt Alexander Christ. Das Kernthema ist die Diagnose einer zunehmenden Erosion des Rechtsstaats in Deutschland, die sich insbesondere in einer „asymmetrischen Rechtsprechung“ manifestiert. Diese wird anhand von prominenten Fällen aus Kunst, Wissenschaft und Journalismus belegt, in denen Kritiker der Regierungspolitik (insbesondere der Corona-Maßnahmen und der Haltung im Ukraine-Krieg) mit unverhältnismäßiger juristischer Härte konfrontiert werden.

Die zentralen Thesen sind:

  1. Asymmetrische Rechtsanwendung: Gesetze, insbesondere im Bereich der Meinungsäußerung und Kunstfreiheit, werden je nach politischer Gesinnung des Akteurs unterschiedlich ausgelegt. Während etablierte Medien bestimmte Symbole straffrei verwenden dürfen, werden kritische Künstler und Bürger für ähnliche Handlungen strafrechtlich verfolgt.
  2. Instrumentalisierung der Justiz: Juristische Instrumente wie Hausdurchsuchungen, Anklagen wegen Volksverhetzung und Kündigungsschutzklagen werden als politisch motivierte Mittel zur Disziplinierung und zum Schweigenbringen von Dissens eingesetzt.
  3. Intellektueller und institutioneller Verfall: Den beteiligten Richtern und Staatsanwälten wird ein Mangel an historischer Bildung, intellektueller Differenzierungsfähigkeit und Zivilcourage attestiert. Konformitätsdruck, Karriereinteressen und eine formalistische, kontextlose Rechtsauslegung führen zu problematischen Urteilen.
  4. Totalitäre Tendenzen: Die Summe der Beobachtungen wird als Aufbau der „Grundmauern eines totalitären Systems“ gedeutet. Die Gesellschaft wandelt sich von einer offenen Gesellschaft zu einer „geschlossenen Gemeinschaft“, die Abweichler systematisch aussortiert. Dieser Prozess wird als „umgekehrter Totalitarismus“ beschrieben, bei dem eine sich als liberal verstehende Mitte selbst extremistische Züge annimmt, um definierte innere und äußere Feinde zu bekämpfen.

Die These der asymmetrischen Rechtsprechung

Der Kern der Diskussion ist die Beobachtung, dass identische oder vergleichbare Sachverhalte juristisch völlig unterschiedlich behandelt werden, abhängig davon, wer der Urheber der Handlung ist. Ulrike Guérot prägt den Begriff der „asymmetrischen Rechtsprechung“ und führt aus, dass dies ein Zustand sei, den ein Rechtsstaat nicht verkraften könne.

  • Beispiel Symbolverwendung: Es wird angeführt, dass Publikationen wie Der Spiegel Hakenkreuze auf Titelseiten im Rahmen kritischer Berichterstattung verwenden können, ohne juristische Konsequenzen befürchten zu müssen. Im Gegensatz dazu wurden Künstler wie Rudolph Bauer oder Autoren wie C.J. Hopkins für die kritische oder satirische Verwendung von Symbolen aus der NS-Zeit strafrechtlich verfolgt.
  • Beispiel Plagiatsvorwürfe: Guérot stellt ihren Fall – eine Kündigung wegen 1,5 % fehlerhafter Zitationen in einem populärwissenschaftlichen Buch – in den Kontext anderer Fälle. Sie verweist auf die Fälle von Cornelia Koppetsch, Brosius-Gerstorf und Robert Habeck, bei denen Plagiatsvorwürfe in wissenschaftlichen Arbeiten zu deutlich geringeren oder keinen Konsequenzen führten. Dies nährt den Verdacht, dass die Härte der Sanktion von der politischen Haltung der beschuldigten Person abhängt.

Fallstudie 1: Professor Rudolph Bauer – Kunst, Satire und der Vorwurf der Volksverhetzung

Professor Rudolph Bauer, ein emeritierter Sozialwissenschaftler und Künstler, wurde zu einer Geldstrafe von 12.000 € verurteilt. Vorausgegangen war eine Hausdurchsuchung, bei der sein Computer und Smartphone beschlagnahmt wurden.

  • Der Tatbestand: Anlass waren vier politische Collagen im Stile John Heartfields. Eine zentrale Montage zeigte das Eingangstor des KZ Auschwitz-Birkenau. Anstelle des Schriftzugs „Arbeit macht frei“ war eine Ampulle mit der Aufschrift „Corona 19“ einkopiert, die den Satz „Covid-19 Impfstoff macht frei“ visualisierte.
  • Die Anklage: Bauer wurde der Verharmlosung des Nationalsozialismus und der Störung des öffentlichen Friedens (Volksverhetzung) beschuldigt. Die Anklage bezog sich auf die Paragraphen 86 und 86a des Strafgesetzbuches.
  • Bauers Verteidigung:
    • Er argumentiert, es handle sich um eine künstlerische Bildmontage, die durch Artikel 5 des Grundgesetzes (Kunstfreiheit) geschützt sei.
    • Als bekennender und langjähriger Antifaschist sei der Vorwurf, er würde NS-Propaganda betreiben, absurd.
    • Die Montage sei eine Kritik an totalitären Tendenzen der Gegenwart und keine Verherrlichung der Vergangenheit.
  • Juristische Analyse (Alexander Christ):
    • Der Straftatbestand war ursprünglich dazu gedacht, die Verherrlichung des Nationalsozialismus zu verhindern. Inzwischen wird er jedoch auf jeglichen Vergleich oder Bezug zur NS-Zeit ausgedehnt.
    • Richter argumentieren formalistisch: Die Verbrechen der Nazis seien unvergleichlich, daher sei jeder Vergleich automatisch eine Verharmlosung.
    • Dem Kunstwerk wurde vom Gericht eine „offenkundig und eindeutig erkennbaren Gegnerschaft zu der NSDAP“ abgesprochen. Christ bezeichnet diesen Gedankengang als „banal und hohl“, da er von der Unfähigkeit des Betrachters ausgeht, Kontext und Kritik zu verstehen.
    • Die „Störung des öffentlichen Friedens“ wird so interpretiert, dass das Kunstwerk Massen hätte mobilisieren können, um NS-Parolen zu rufen – eine Annahme, die dem erklärten Ziel des Künstlers diametral entgegensteht.

Fallstudie 2: Professor Ulrike Guérot – Politisch motivierte Kündigung unter dem Vorwand des Plagiats

Professor Ulrike Guérot wurde von der Universität Bonn gekündigt. Offizieller Grund waren Plagiatsvorwürfe, Guérot und die Diskussionsteilnehmer argumentieren jedoch, die Kündigung sei eine politisch motivierte Reaktion auf ihre kritischen Bestseller.

  • Der offizielle Vorwurf: In einem 2016 verfassten, populärwissenschaftlichen Buch seien auf neun Seiten (1,5 % des Gesamtvolumens) unzureichende Zitationen gefunden worden. Dies liege unter der üblichen Fehlertoleranz von 4 %, ab der Ermittlungen eingeleitet werden.
  • Guérots Argumentation einer politischen Motivation: Sie verweist auf eine vielsagende Chronologie der Ereignisse:
    1. März 2022: Veröffentlichung ihres Corona-kritischen Buches Wer schweigt, stimmt zu.
    2. 2. Juni 2022: Verwendung des Begriffs „Stellvertreterkrieg“ in einer Lanz-Sendung zum Ukraine-Krieg.
    3. 4. Juni 2022: Die Plagiatsvorwürfe werden öffentlich erhoben.
    4. Juli 2022: Ein Soziologie-Kollege teilt ihr mit, eine Software-Prüfung habe „nichts ergeben“, die Universität müsse aber wegen „äußerem Druck“ eine Kommission einberufen; sie solle mit einer Rüge rechnen.
    5. Oktober 2022: Veröffentlichung ihres Ukraine-kritischen Buches Endspiel Europa.
    6. 31. Oktober 2022: Die Universität distanziert sich öffentlich von ihr.
    7. Dezember 2022: Die Plagiatskommission wird einberufen.
    8. Februar 2023: Guérot wird gekündigt.
  • Juristische Aspekte:
    • Ihr wurde ohne vorherige Abmahnung gekündigt, was gegen die „goldene Regel des deutschen Arbeitsrechts“ verstoße.
    • Der juristische Hauptvorwurf wurde später auf „arglistige Täuschung“ im Bewerbungsverfahren (2021) verlagert: Sie hätte die Fehler im Buch von 2016 proaktiv offenlegen müssen.
    • Guérot hat eine Kündigungsschutzklage angestrengt und wird nach zwei verlorenen Instanzen eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht einreichen, um die grundsätzliche Bedeutung des Falles für die Wissenschaftsfreiheit geltend zu machen.

Weitere exemplarische Fälle und die Ausweitung der Repression

Die Diskussionsteilnehmer führen eine Reihe weiterer Fälle an, um zu verdeutlichen, dass es sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein systematisches Muster handelt.

Betroffene PersonSachverhaltJuristische Konsequenz/FolgeAnmerkung
Norbert BolzKommentierte auf X einen taz-Artikel mit der Überschrift „Deutschland erwacht“ mit den Worten: „Gute Übersetzung von WOKE Deutschland erwache.“Hausdurchsuchungsbefehl (nicht vollstreckt) wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.Gilt als Beispiel dafür, dass es mittlerweile auch Personen trifft, die nicht als zentrale Figuren des "Widerstands" gelten ("biedere Randfigur").
C.J. HopkinsVerwendete auf dem Cover seines Buches eine Maske mit einem Hakenkreuz.Verurteilung wegen der Verwendung eines verbotenen Symbols. 
Simon RosentalErstellte eine künstlerische Arbeit (Parfumflakon mit der Aufschrift „Covid-19“, analog zu „Chanel N°5“) und zitierte den Spruch „Impfen macht frei“.Zunächst verurteilt, in zweiter Instanz vom Bayerischen Obersten Landesgericht freigesprochen.Der Freispruch wird als seltener Fall von „verständigen Richtern“ gewertet, der die Inkonsistenz der Rechtsprechung aufzeigt.
Michael MeyenWar kurzzeitig Mitherausgeber der Zeitschrift „Demokratischer Widerstand“.Kürzung seiner Bezüge.Sein Versuch, durch Teilnahme an Veranstaltungen des gesamten politischen Spektrums seine Offenheit zu demonstrieren, wurde nicht berücksichtigt.

Juristische und institutionelle Analyse der Entwicklung

Alexander Christ, als praktizierender Anwalt, liefert eine tiefgehende Analyse der Mechanismen innerhalb der Justiz, die zu diesen Entwicklungen führen.

  • Mangelnde Bildung und Kontextualisierung: Richtern und Staatsanwälten wird ein „eklatanter Mangel“ an jeglichem geschichtlichen, politischen, philosophischen und soziologischen Wissen vorgeworfen. Sie seien nicht mehr in der Lage, Vorgänge korrekt einzuordnen und folgten stattdessen starren, formalistischen Direktiven. Rudolph Bauer ergänzt: „Diese Menschen haben keine Bildung.“
  • Konformitätsdruck und Karriereorientierung: Richter werden als „vorsichtige Zeitgenossen“ beschrieben, die nach dem Examen einen sicheren Beamtenjob anstreben. Sie scheuen davor zurück, Urteile zu fällen, die in der Presse kritisch kommentiert werden könnten, da dies ihre Karriere gefährden würde. Daher würden Anträge auf Hausdurchsuchungen eher durchgewunken als kritisch geprüft.
  • Qualitätsverlust in der Justiz: Christ konstatiert einen „katastrophalen“ Qualitätsverlust in den Gerichten über die letzten 30 Jahre, der sich seit der Corona-Krise massiv beschleunigt habe. Er kritisiert auch die juristische Ausbildung als „miserabel“ und lebensfremd.
  • Verlust der richterlichen Souveränität: Die Bereitschaft, sich einer als „Obrigkeit“ wahrgenommenen Erwartungshaltung unterzuordnen, anstatt unabhängig zu urteilen, wird als das eigentliche Skandalon und als „Stoff, der Totalitarismus möglich macht“, bezeichnet.

Der gesellschaftliche Kontext: Konformitätsdruck und das Schweigen der Eliten

Ein wiederkehrendes Thema ist das Ausbleiben von Solidarität aus den jeweiligen professionellen Umfeldern der Betroffenen.

  • Das Schweigen der Kunstszene: Rudolph Bauer berichtet, dass der Bundesverband Bildender Künstler sich nach langer Beratung zu keiner Stellungnahme in seinem Fall durchringen konnte. Die Kunstszene schweige, weil es sich um „politische Kunst“ handle.
  • Das Schweigen der Professorenschaft: Ulrike Guérot berichtet, dass sich von 500 Professoren an der Universität Bonn lediglich fünf (1 %) bei ihr gemeldet hätten, um hinter vorgehaltener Hand ihre Unterstützung auszudrücken.
  • Hanna Arendts Diktum: Guérot zitiert Hanna Arendt: „In der tiefsten Krise [...] stören uns nicht die Worte der Feinde, aber uns fehlen die Worte der Freunde.“
  • Wirkung als „Denkzettel“: Die Verfahren werden als gezielte „Denkzettel“ interpretiert, die andere davon abhalten sollen, ebenfalls Kritik zu äußern. Kollegen halten sich zurück, da „alle irgendwo etwas an Toten im Keller“ haben.

Diagnose einer totalitären Entwicklung

Die Diskussionsteilnehmer gehen über die Kritik an Einzelfällen hinaus und diagnostizieren eine fundamentale Verschiebung des gesellschaftlichen und politischen Systems in Deutschland und Europa.

  • Von der Gesellschaft zur Gemeinschaft: In Anlehnung an Ferdinand Tönnies wird der Übergang von einer „offenen Gesellschaft“ zu einer „geschlossenen Gemeinschaft“ beschrieben. Diese Gemeinschaft definiere vorab, wer zu den „Guten“ gehört, und sortiere die „Schlechten“ (die Kritiker) systematisch aus.
  • Die Rolle des Bundespräsidenten: Eine Rede von Frank-Walter Steinmeier wird scharf kritisiert. Dessen Aufruf, gegen bestimmte politische Kräfte „anzukämpfen“ und Abweichler zu denunzieren, wird als Richtungsvorgabe für die gesamte Gesellschaft interpretiert. Steinmeiers Aussage, wer sich nicht auf die „richtige Seite“ stelle, sei „leider draußen“, wird als demagogisch und böse bezeichnet.
  • Umgekehrter Totalitarismus (nach Sheldon Wolin): Guérot führt das Konzept des „umgekehrten Totalitarismus“ an. Demnach mutiert die ehemals liberale Mitte selbst zu einer „extremisierten Mitte“. Diese rechtfertigt ihre eigene autoritäre Schließung durch die Erfindung von zwei Feinden: einem äußeren (Putin) und einem inneren (sogenannte Populisten wie die AfD).
  • Europäische Dimension: Die auf nationaler Ebene beobachteten Tendenzen seien auf europäischer Ebene bereits „viel weiter gedacht“. Genannt werden der geplante Aufbau eines EU-Geheimdienstes durch Ursula von der Leyen, der Digital Services Act und eine zunehmende „vorgängige Gesinnungsprüfung“ als Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Das abschließende Fazit der Diskussion ist, dass die „Grundmauern des Totalitären“ bereits errichtet seien und der Pluralismus auf ein „Besenkammerformat“ verschlankt wurde. Die massive Reaktion des Systems auf Kritiker wird jedoch auch als Zeichen der Angst interpretiert: „Was müssen die eine Angst für uns haben, dass die so einen Lärm machen.“

Sprache (Ton)
Deutsch
Laufzeit
1h 22min 48s

Erstellt: 22.11.2025 - 07:13  |  Geändert: 22.11.2025 - 09:49

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