Nach dem Studium und anschließendem Assessorexamen arbeitete er in einer Anwalts- und Notarkanzlei sowie an seiner Promotion im Zivilverfahrensrecht, bevor er in den Dienst der zivilen Bundeswehrverwaltung übernommen wurde. Seine erste Verwendung war Rechtsberater/Wehrdisziplinaranwalt bei einer Luftwaffendivision, seine zweite Verwendung Rechtslehrer an einer Offizierschule und seine dritte Verwendung Referent im Ministerium für Strafrechts- und Rechtslehrerangelegenheiten. Danach war er fünf Jahre zur NATO-Botschaft des Auswärtigen Amtes in Brüssel als Referent für Militär- und Sicherheitspolitik abgeordnet. Eine Verwendung im Infrastrukturbereich des Ministeriums folgte und nach Ende des Jugoslawienkrieges 1997 ein Einsatz von vier Monaten als Oberstleutnant der Reserve für zivile Aufbaumaßnahmen der Bundeswehr in Bosnien-Herzegowina. Vor seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2012 war der Autor zuletzt 10 Jahre als Leiter einer Innenrevision im Ministerium tätig. Während seines Ruhestandes hat der Autor sich u. a. rechtlich als „Einzelkämpfer“ im Natur- und Artenschutzrecht im alleinigen öffentlichen Interesse betätigt (zum Schutz eines Fauna-Flora-Habitat-Gebiets, zum Schutz der Bevölkerung vor einer regionalen Hochwasserkatastrophe und zur Rettung der Haselhuhn-Unterart tetrastes bonasia rhenana vor ihrem weltweiten Aussterben). Er hat in allen Bereichen wegen flagranter Verletzung von EU-Recht, das in Deutschland gilt, vergeblich jahrelange Beschwerdeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor der EU-Kommission geführt.
Dr. jur. Christian Hoyer, geb. 1947, hat nach zweijährigem Dienst in einem Artilleriebataillon Jura in Marburg und Innsbruck studiert.