Der Prozess um den Querdenken-Gründer Michael Ballweg hatte politische Hintergründe und steht exemplarisch für eine Unzahl von Strafverfahren gegen Menschen, die in jenen Jahren auf den Straßen waren, die öffentlich der Corona-Politik widersprachen, keine Maske trugen oder sich nicht impfen ließen. Während auf der einen Seite die Aufarbeitung von Corona vorgeschlagen wird, finden auf der anderen Seite Sanktionen nach den alten Corona-Regeln statt. Der Ballweg-Prozess stellt so ein Stück Zeitgeschichte dar.
Disziplinarstrafe Nr. 2: Was mir vorgeworfen wird – und warum ich klage
Quelle: Michael Meyen
auf YouTube (02.02.2026) 20:55
Videokanal: Michael Meyen
In diesem Video erklärt der Medienforscher Michael Meyen, welche Vorwürfe ihm im zweiten Disziplinarverfahren gemacht worden sind und warum er sich entschieden hat, gegen beide Disziplinarstrafen vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.
Im Zentrum stehen unter anderem der Vorwurf der sogenannten „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“, seine publizistische Tätigkeit sowie grundsätzliche Fragen zur Verfassungstreue, zur Rolle von Professoren in der Öffentlichkeit und zu den Grenzen von Wissenschafts- und Meinungsfreiheit.
Michael Meyen schildert die Hintergründe des Verfahrens, ordnet die Argumentation der Behörden ein und erläutert, weshalb er die Vorwürfe für unbegründet hält.
Zeitmarken
00:00 – Worum wird es gehen?
00:20 – „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“
00:42 – Spende an die Rote Hilfe
03:49 – Wochenzeitung „Demokratischer Widerstand“
08:25 – Landesanwaltschaft und Verfassungstreue
10:43 – Disziplinarstrafe als Schock
13:47 – Was gehört zum Job eines Professors?
15:46 – Vorwurf: Pflicht zur Gesunderhaltung verletzt
17:15 – Knackpunkt: Öffentlichkeitswirksamkeit
Erstellt: 03.02.2026 - 12:40 | Geändert: 03.02.2026 - 20:57