19.05.2020

Urteil des BVerfG: BND-Auslandsüberwachung ist verfassungswidrig

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Darf der Bundesnachrichtendienst im Ausland ohne Anlass E-Mails, Telefonate oder WhatsApp-Nachrichten überwachen und auswerten, wenn kein deutscher Staatsbürger an der Kommunikation beteiligt ist? Darüber urteilte heute das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und kam zu dem Schluss: Die "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger Form gegen Grundrechte des Grundgesetzes". Das BND-Gesetz muss nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden.

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Deutsch
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Erstellt: 07.05.2025 - 13:09  |  Geändert: 07.05.2025 - 13:09

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Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist der deutsche Auslandsnachrichtendienst. Er hat den Auftrag, Informationen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung zu sammeln und auszuwerten. Als Nachfolger der Organisation Gehlen wurde der Nachrichtendienst am 1. April 1956 gegründet und hat seinen Sitz in Berlin (bis Anfang 2019: Pullach)

Wikipedia (DE): Bundesnachrichtendienst  |  Wikipedia (DE): Organisation Gehlen  |  Wikipedia (DE): Liste von Werken mit Bezug zum Bundesnachrichtendiens