19.05.2020
Urteil des BVerfG: BND-Auslandsüberwachung ist verfassungswidrig
Quelle: phoenix
Videokanal
Darf der Bundesnachrichtendienst im Ausland ohne Anlass E-Mails, Telefonate oder WhatsApp-Nachrichten überwachen und auswerten, wenn kein deutscher Staatsbürger an der Kommunikation beteiligt ist? Darüber urteilte heute das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und kam zu dem Schluss: Die "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger Form gegen Grundrechte des Grundgesetzes". Das BND-Gesetz muss nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden.
Sprache (Ton)
Deutsch
Erstellt: 07.05.2025 - 13:09 | Geändert: 07.05.2025 - 13:09