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Bundesnachrichtendienst (BND)

Der BND und die Massenüberwachung. Eine Niederlage, die es in sich hat. Der deutsche Auslandsgeheimdienst erleidet einen schweren Prestigeschaden. Seine Abhörpraxis ist verfassungswidrig. Doch die Behörde trägt dafür nicht die alleinige Verantwortung. Von Jonas Mueller-Töwe → t-online 19.05.2020
Hallo BND, das Grundgesetz gilt auch für euch! Überwachung ist gefährlich und braucht klare Grenzen, immer und überall. Daran hat das Bundesverfassungsgericht den BND und die Bundesregierung sehr deutlich erinnert. Eine Analyse von Kai Biermann die ZEIT 19.05.2020
Erstellt: 21.05.2020 - 16:35 | Geändert: 12.05.2025 - 19:41