Im September 1971 reiste Bundeskanzler Brandt in die UdSSR. Die Gespräche mit Generalsekretär Breschnew auf der Krim, die von den Westmächten nicht ohne Misstrauen beobachtet wurden, markierten einen weiteren wichtigen Schritt in der Ausgestaltung der bilateralen Beziehungen ein Jahr nach Unterzeichnung des Moskauer Vertrags. Unversehens wurde der Kanzler jedoch mit dem sowjetischen Junktim zwischen der Ratifizierung des Moskauer Vertrags durch den Bundestag und der Unterzeichnung des Schlussprotokolls zu dem wenige Tage zuvor geschlossenen Vier-Mächte-Abkommen über Berlin konfrontiert. Damit drohte die in den Bonner Parteien ohnehin schon umstrittene Zustimmung zu den Ostverträgen noch schwieriger zu werden. Zudem konnten ohne eine Berlin-Regelung die Vorbereitungen für die Europäische Sicherheitskonferenz, auf die die Staaten des Warschauer Pakts, aber auch einige NATO-Partner zunehmend drängten, nicht beginnen.