Der mit fast neun Milliarden Euro pro Jahr weltweit teuerste Öffentlich-Rechtliche Rundfunk (ÖRR) Deutschlands steckt in der Krise. Immer mehr Gebührenpflichtige verweigern die Zwangszahlung von 220,32 Euro jährlich. Die üppigen Gehälter für Intendanten und die Gagen für "Star"-Moderatoren wurden zum Ärgernis. Nur noch die Hälfte der Bundesbürger vertraut ARD, ZDF und Deutschlandradio. Vor allem regt sich der Unmut der Beitragszahler, die nicht einmal in den Kontrollgremien vertreten sind, gegen die einseitige politische Ausrichtung der rund siebzig ÖRR-Programme.
Der Medienstaatsvertrag (MStV) regelt Pflichten und Rechte der Rundfunk-, digitale Dienste- und Telemedienanbieter in Deutschland.[1] Der Vertrag ist seit dem 7. November 2020 in Kraft, nachdem er von den 16 deutschen Landesparlamenten angenommen wurde.[2] Er löste den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ab, der weitgehend auf Radio und Fernsehen ausgerichtet war. Der Medienstaatsvertrag hat die gesamte digitale Medienwelt im Blick, er regelt neben Radio und Fernsehen digitale Medienanbieter, darunter Medienintermediäre, Smart-TVs, Sprachassistenten, Videostreamer und Blogs.
Wikipedia (DE)): Medienstaatsvertrag
Siehe auch