Landesmedienanstalt (Thema)

Die Landesmedienanstalten sind in Deutschland die Aufsichtsbehörden für private Radio- und Fernsehprogramme und Telemedien. Entsprechend der grundgesetzlich verankerten Rundfunkzuständigkeit der Länder hat jedes Bundesland eine Landesmedienanstalt errichtet. Die Länder Berlin und Brandenburg sowie Hamburg und Schleswig-Holstein haben davon abweichend per Staatsvertrag gemeinsame Landesmedienanstalten vereinbart.

Zu den Aufgaben der Landesmedienanstalten gehört vor allem die Überwachung der privaten Rundfunkanbieter, Fernsehanstalten und Telemedien sowie die Vergabe von Sendelizenzen an private Hörfunk- und Fernsehveranstalter (Näheres unter Aufgaben). Die allgemeine Telemedienaufsicht – mit Ausnahme des Datenschutzes – liegt jedenfalls insoweit bei den Landesmedienanstalten, als es um die Überwachung der Einhaltungen der Vorschriften des Medienstaatsvertrags (MStV) geht. Die Landesmedienanstalten sind auch für die Einhaltung der Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) zuständig. 

Wikipedia (DE): Landesmedienanstalt

Der mit fast neun Milliarden Euro pro Jahr weltweit teuerste Öffentlich-Rechtliche Rundfunk (ÖRR) Deutschlands steckt in der Krise. Immer mehr Gebührenpflichtige verweigern die Zwangszahlung von 220,32 Euro jährlich. Die üppigen Gehälter für Intendanten und die Gagen für "Star"-Moderatoren wurden zum Ärgernis. Nur noch die Hälfte der Bundesbürger vertraut ARD, ZDF und Deutschlandradio. Vor allem regt sich der Unmut der Beitragszahler, die nicht einmal in den Kontrollgremien vertreten sind, gegen die einseitige politische Ausrichtung der rund siebzig ÖRR-Programme. 

ISBN 978-3-7844-3779-8 22.06.2026 26,00 € Portofrei Bestellen (Buch | Hardcover)