Der Medienstaatsvertrag (MStV) regelt Pflichten und Rechte der Rundfunk-, digitale Dienste- und Telemedienanbieter in Deutschland.[1] Der Vertrag ist seit dem 7. November 2020 in Kraft, nachdem er von den 16 deutschen Landesparlamenten angenommen wurde.[2] Er löste den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ab, der weitgehend auf Radio und Fernsehen ausgerichtet war. Der Medienstaatsvertrag hat die gesamte digitale Medienwelt im Blick, er regelt neben Radio und Fernsehen digitale Medienanbieter, darunter Medienintermediäre, Smart-TVs, Sprachassistenten, Videostreamer und Blogs.
Wikipedia (DE)): Medienstaatsvertrag
Siehe auch
