Massaker von Odessa 2014 (Thema)

EGMR verurteilt Ukraine für Versäumnisse bei Odessa-Ausschreitungen 2014

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Ukraine für ihr Versagen bei der Verhinderung und Aufarbeitung der schweren Ausschreitungen in Odessa am 2. Mai 2014 verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass der ukrainische Staat gegen das Recht auf Leben verstoßen hat, indem er keine wirksamen Maßnahmen zur Verhinderung der Gewalt ergriff, die Sicherheit der Menschen nicht gewährleistete und die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen vernachlässigte. Presenza Berlin 16.03.2025

Odessa 2014: Das ungesühnte Pogrom inmitten Europas

Am 2. Mai 2014 ereignete sich inmitten Europas das viehische Massaker in Odessa. Die Bilder des von faschistischen Mordbrennern und Todschlägern in Flammen gesetzten Gewerkschaftshauses und aus den oberen Etagen des lichterloh in Brand stehenden Gebäudes springenden Menschen gingen rund um die Welt. Die Aufklärung des nach dem gewaltsamen politischen Machtwechsel im Zuge des Maidan-Putsches erfolgten Pogroms mit mindestens 42 Toten und über 200 Verletzten wird von Kiew indes seit acht Jahren sabotiert. Was also ereignete sich an diesem schicksalshaften Mai-Tag in der Hafenstadt am schwarzen Meer? Und warum? Komintern.at 1. Mai 2022

Bis heute nicht auf­ge­klärt

Vor sechs Jahren verbrannten 42 pro-russische Aktivisten in Odessa. Eine strafrechtliche Aufarbeitung des Ereignisses, das für den Beginn des Bürgerkrieges in der Ostukraine steht, hat nie stattgefunden, wie Eike Fesefeldt erläutert. Eigentlich gilt der Grundsatz, dass die Kompetenz zur Durchführung von strafrechtlichen Ermittlungen in erster Linie bei den nationalen Staaten liegt. Die zivilisierten Länder dieser Welt verfügen über mehr oder weniger verlässliche Mechanismen, um dieses Grundrecht der Menschen durchzusetzen. von Dr. Eike Fesefeldt  LTO Legal Tribune Online 02.05.2025