Florian Pfaff (Jahrgang 1957) ist ein ehemaliger Major der Bundeswehr. Er wurde bundesweit bekannt, als er sich 2003 weigerte, dienstliche Aufgaben zu erfüllen, die aus seiner Sicht eine mittelbare Unterstützung des Irakkriegs darstellten. Pfaff begründete seine Entscheidung mit völkerrechtlichen Erwägungen und der Auffassung, der Krieg verstoße gegen das Völkerrecht. In der Folge wurde er zunächst disziplinarisch belangt und aus dem Dienst entfernt. Später stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass seine Weigerung rechtlich zulässig war, da Soldaten nicht verpflichtet sind, sich an völkerrechtswidrigen Handlungen zu beteiligen. Der Fall Pfaff gilt als bedeutender Präzedenzfall für die Gewissensfreiheit von Soldaten. Nach seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr äußerte er sich weiterhin zu Fragen von Militär, Völkerrecht und Friedenspolitik.
Wikipedia (DE): Florian Pfaff