31.08.2026

Verfassungswidrig – Eine zeitgeschichtliche Studie zum KPD-Verbot | Wilma Ruth Albrecht | NDS

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70 Jahre sind ins Land gegangen und das verfassungswidrige KPD-Verbot vom 17. August 1956 besteht weiterhin. In den 50er-, 60er- und 70er-Jahren wurden danach viele linksdemokratische Kräfte, die sich gegen die Wiederbewaffnung der BRD, die Atombewaffnung der Bundeswehr, die Notstandsgesetzgebung, die staatliche DDR-Anerkennung und/oder den NATO-Doppelbeschluss engagierten, strafrechtlich verfolgt oder beruflich ausgeschlossen. Heute werden wieder ähnliche Argumentationen wie in dem Verbotsurteil und dem Radikalenerlass angewandt, um „rechte“, konservative Kräfte zu diskriminieren – und zwar von den Kräften, die sich unberechtigterweise auf linksdemokratische bundesdeutsche Bewegungen, Aktivitäten und Personen berufen. Deshalb ist es wichtig, sich mit dem angeblich „toten Hund“ KPD-Verbot zu beschäftigten. Die folgende, schon vor zehn Jahren veröffentlichte Rezension über Foschepoths 2017 veröffentlichte Studie „Verfassungswidrig!“ kann dazu anregen. Ein Beitrag von Wilma Ruth Albrecht.

Artikel mit Quellenangaben/Links zum Nachlesen: https://www.nachdenkseiten.de/?p=155457

Sprache (Ton)
Deutsch
Laufzeit
29min 25s
Themen
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Erstellt: 03.09.2026 - 06:43  |  Geändert: 03.09.2026 - 06:55

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War das KPD-Verbot verfassungswidrig? Die unglaubliche Antwort von Josef Foschepoths neuem Buch lautet: Ja! Weil das Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der KPD selbst verfassungswidrig war. Das gesamte Verfahren ist von Anfang an zwischen der Exekutive und der Judikative, der Bundesregierung und dem Bundesverfassungsgericht strategisch, taktisch und inhaltlich abgestimmt worden. Es gab keine getrennten Gewalten mehr, sondern nur noch einen Staat, der unter dem Druck der Bundesregierung darauf bestand, dass die KPD verboten wurde.