Heinrich Hannover hat als Strafverteidiger Geschichte geschrieben. Hier sind Plädoyers aus dem Bereich des politischen Strafrechts wie dem der »nichtpolitischen« Kriminalität zusammengestellt und zeitgeschichtlich eingeordnet. Etliche Verfahren haben aufgrund der Prominenz der Beteiligten große Beachtung gefunden. So die gegen Lorenz Knorr wegen »Beleidigung« von Hitler-Generälen als Massenmörder (1964), gegen Daniel Cohn-Bendit wegen Landfriedensbruch (1968), gegen Karl Heinz Roth (1977) und Astrid Proll (1979/80), die trotz falscher Zeugenaussagen von Polizeibeamten von der Anklage des Mordes und Mordversuches freigesprochen wurden, und gegen Hans Modrow wegen Wahlfälschung (1993).