Das Staatsorganisationsrecht zählt bei Studierenden zu den unbeliebtesten Materien des Öffentlichen Rechts. Die Schwierigkeiten im Umgang mit staatsorganisatorischen Fragestellungen rühren insbesondere aus der scheinbaren Unstrukturiertheit der Materie und den deshalb fehlenden Prüfungs- und Aufbauschemata.
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