Wann nützen Gefängnisse und wo richten sie Schaden an? Der Rechtsanwalt und ehemalige Gefängnisdirektor Thomas Galli zeichnet ein differenziertes Bild des Strafvollzugs und zeigt Alternativen zu sinnlosen Haftstrafen auf.
Unbestreitbar haben wir alle ein Bedürfnis nach Strafe: Wer gegen Gesetze verstößt, soll nicht ungeschoren davonkommen. Den Täter zur Verantwortung zu ziehen, ihn zur Reue anzuhalten, abzuschrecken, den Opfern Genugtuung zu verschaffen und die Gesellschaft vor Gefahren zu schützen - das sind die Hoffnungen, die sich an Gefängnisstrafen knüpfen. Aber aus seiner jahrzehntelangen Erfahrung weiß Thomas Galli: Selten wird auch nur eins dieser Ziele erreicht.
Strafrecht (Thema)
Kopenhagen 1723. Der norwegische Amtmann Povel Juel soll Peter dem Großen angetragen haben, eine russische Kolonie auf Grönland zu errichten. Auf dem Weg dorthin wollte er Island, die Färöer und Norwegen erobern - mithin Erblande des dänischen Königs. Ein verwegener Hochverrat, der das Machtgefüge im Norden Europas durcheinandergewirbelt hätte, wäre der Plan nicht ans Licht gekommen. So aber ließ der König seinen Amtmann grausam hinrichten.
Eine Historikerin und ein Jurist legen hier den Versuch eines Gesamtüberblicks vor, der die politische Justiz der Weimarer Republik an einigen typischen Fällen veranschaulichen soll. Der Begriff "politische Justiz" wird dabei im weitesten Sinne verstanden, er bezieht alles ein, was den Zusammenhang zwischen Justiz und Politik verdeutlichen konnte. Die Darstellung stützt sich auf eine umfassende Sichtung des veröffentlichten Materials, wobei insbesondere auch Prozessberichte und Kommentare in Tageszeitungen sowie die Protokolle des Reichstags herangezogen wurden.
Mit durchschnittlich nur 750 Straftaten pro 100.000 Einwohnern und Jahr gehörte die DDR zu den sichersten Ländern der Welt. Das Strafrecht wurde modernisiert, und es gab eine beispielhafte soziale Integration einstmals Gestrauchelter. Kriminalität galt "als dem Sozialismus wesensfremd". Doch daraus erwuchs auch die Schattenseite des DDR-Rechts: Es war Hebel, um die Macht der SED zu sichern, "Gummiparagraphen" dienten der politischen Unterdrückung und vor dem Gesetz waren längst nicht alle gleich. Klaus Behling beschreibt die politischen Hintergründe von Strafrecht und Kriminalität in vierzig Jahren DDR-Geschichte.
Diese innovative Studie versteht das nationalsozialistische Strafrecht - in Übereinstimmung mit Kontinuitäts- und Radikalisierungsthese - als rassistisch (antisemitisch), völkisch ("germanisch") und totalitär ausgerichtete Fortschreibung der autoritären und antiliberalen Tendenzen des deutschen Strafrechts der Jahrhundertwende und der Weimarer Republik. Dies wird durch die systematisch-analytische Aufbereitung der Texte relevanter Autoren belegt, wobei es primär um die - für sich selbst sprechenden - Texte, nicht die moralische Beurteilung ihrer Verfasser geht. Dabei werden auch Erkenntnisse zur Rezeption des deutschen (NS-)Strafrechts in Lateinamerika mitgeteilt. Die besagte Kontinuität existierte nicht nur rückwärtsgewandt (post-Weimar), sondern auch zukunftsgerichtet (Bonner Republik). Kurzum, das NS-Strafrecht kam weder aus dem Nichts noch ist es nach 1945 völlig verschwunden. Der zeitgenössische Versuch der identitären Rekonstruktion des germanischen Mythos durch die sog. "neue Rechte" schließt daran nahtlos an.
"Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat" - so hat die DDR-Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley kurz nach der Wende enttäuscht formuliert. Man kann die Ohn-Macht fast mit Händen greifen. Der Satz spiegelt das Lebensgefühl der allermeisten Menschen in unserem Lande wider. Wir, das einfache Volk, stehen dem allmächtigen Staat ohnmächtig gegenüber. Der Staat ist ein bürokratisches Monster, ein Rechtsstaat - überall wo er mit seiner Staatsgewalt hintritt wächst kein Gras mehr. So jedenfalls empfinden die meisten Menschen. Aber - stimmt das wirklich? Sind die Menschen tatsächlich ohn-mächtig oder könnte es sein, dass sie viel mehr Macht haben als sie denken?
Wolf-Dieter Narr hat die Entwicklung sowohl der Politikwissenschaft als auch der außerparlamentarischen Linken in der Bundesrepublik seit den späten 1960er Jahren mitgeprägt. Inspiriert von Marx, Weber und Adorno hat er neben wichtigen staats- und demokratietheoretischen Texten eine Vielzahl von Analysen zur menschenrechtlichen Entwicklung der Bundesrepublik, zur politischen Ökonomie und zur Hochschulpolitik verfasst. Sein Selbstverständnis ist das eines politischen Intellektuellen, der Wissenschaft im Sinne gesellschaftlicher Emanzipation betreibt und aktiv in soziale Auseinandersetzungen interveniert. Dabei entwickelt er einen Begriff von Menschenrechten, der diese nicht durch idealistische Überhöhung politisch entkräftet, sondern sie "im Geflecht der natürlichen und sozialen Bedingungen" aktualisiert.
Wächtler berichtet spannend, fundiert und mit einer gepfefferten Prise Ironie von den ersten Verfahren während der 68er-Studentenproteste, von Prozessen gegen "Rädelsführer" wie Rolf Pohle, gegen Feministinnen wie Ingrid Strobl, Bürgerinitiativen (Wackersdorf), antiautoritäre Zeitschriften (das BLATT), gegen Kollegen, die Berufsverbote bekommen sollten, gegen Studenten, die sich mit der heftig braunen Vergangenheit ihrer Professoren beschäftigten, oder West- und Ostspione nach der Wiedervereinigung. Manche dieser Prozesse liefen bis zum Bundesverfassungsgericht.
Was ist eine gerechte Strafe? Gibt es sie überhaupt? Für den leidenschaftlichen und wortmächtigen Strafjuristen Thomas Fischer geht es um das, was unsere Gesellschaft zusammenhält: Ein selbstgegebenes Regelwerk, unser Rechtssystem, das von vielen Bedingungen abhängt und in ständiger Bewegung ist. Wie kein anderes Rechtsgebiet steht das Strafrecht im Fokus öffentlichen Interesses. Als Grundlage staatlichen Handelns verspricht es Sicherheit; aber es ist auch ein Ort, an dem grundlegende Fragen des gesellschaftlichen Lebens, der Freiheitsspielräume und der Verantwortung verhandelt und besprochen werden. Fischers These: Strafrecht ist Kommunikation und Gewalt. Keiner kennt seine Entwicklung besser als der weit über seine Fachkreise hinaus bekannte frühere Bundesrichter.
13-jährige Kinder, die Jahre in Isolationshaft verbringen müssen, willkürliche Verhaftungen und rassistische Vorurteile durch Polizei und Justiz oder Menschen mit psychischen Erkrankungen, die im Gefängnis jahrzehntelang vegetieren: Diese Geschichten sind Alltag in den USA.