Der Verteidigungsfall (V-Fall) ist der rechtliche Status der Bundesrepublik Deutschland, der festgestellt wird, wenn ihr Staatsgebiet mit „Waffengewalt“ angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht.[1] Der Verteidigungsfall bzw. die Regelungen zu seiner Feststellung und die Folgen der Feststellung sind im Abschnitt Xa (Art. 115a bis 115l) des Grundgesetzes (GG) geregelt. Die Regelungen wurden zusammen mit einigen anderen Änderungen (Notstandsverfassung) durch das „Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ vom 24. Juni 1968 ins Grundgesetz eingefügt.[2]
Wikipeida (DE): Verteidigungsfall (Deutschland)