»Stammheim« ist seit dem Prozess gegen die erste Führungsgeneration der RAF zum Mythos geworden. Die Wahlverteidiger der Angeklagten taten alles, um das Strafverfahren zum Schauprozess zu machen. So drang fast nur die einseitige Interpretation der RAF-Anwälte in die deutsche Öffentlichkeit - und wirkt bis heute fort. Sie lässt das Verfahren als »systematische Zerstörung aller rechtsstaatlichen Garantien« (Otto Schily) erscheinen. Dabei ist das Gegenteil richtig: Die Richter gewährleisteten ein ordentliches Strafverfahren.
Der Stammheim-Prozess (auch Stammheimer Prozess oder RAF-Prozess genannt) war ein von Mai 1975 bis April 1977 geführter Strafprozess gegen die Anführer der Rote Armee Fraktion der „ersten Generation“. Angeklagt waren die RAF-Mitglieder Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin, Holger Meins und Jan-Carl Raspe. Ihnen wurde Mord in vier Fällen und versuchter Mord in 54 Fällen vorgeworfen.
Wikipedia (DE): Stammheim-Prozess
Der Prozess von Stammheim bei der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) 20.08.2007
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