27. Juni, 20:00 Uhr: Das neue Mediationsgesetz. Fachvortrag von Dr. Martin Nebeling
Abendseminar für Rechtsanwälte, Notare und Richter. Seit dem 26.7.2012 besteht durch das Inkrafttreten des Mediationsgesetzes eine Alternative zur Konfliktbegleichung vor dem Arbeitsgericht. Demnach kann die Güteverhandlung an einen in der Sache nicht entscheidungsbefugten, unabhängigen und neutralen Richter verwiesen werden, der alle Methoden der Konfliktbeilegung und Techniken der Mediation einzusetzen befugt ist, um die Parteien zu einer freiwilligen, eigenverantwortlichen und einvernehmlichen Konfliktbeilegung zu bewegen.