Parlamentarische Herrschaft selbst lässt sich durch gerichtliche Verwaltungskontrolle soweit brechen und wird zugleich justiziell derart übertroffen, dass Demokratie insgesamt gestört wird, lautet die Ausgangsvermutung dieser Studie.
Parlamentarische Herrschaft selbst lässt sich durch gerichtliche Verwaltungskontrolle soweit brechen und wird zugleich justiziell derart übertroffen, dass Demokratie insgesamt gestört wird, lautet die Ausgangsvermutung dieser Studie.