19.11.2025

Dämmerstunde eines Systems | Marco Bülow, Ulrike Guérot, Michael Sailer, im MANOVA-Gespräch

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Quelle: Manova

auf YouTube (19.11.2025) 1:13:41

Medienpräsenz
Videokanal

Im Manova-Gespräch versucht Walter van Rossum zusammen mit dem Ex-Abgeordneten ‪@MarcoBuelow-Lobbyland‬, der Politologin ‪@UlrikeGuérot-Official‬ und dem Autor ‪@michaelsailer01‬ die Ereignisflut von 2025 zu greifen und einen Ausblick in das kommende Jahr zu wagen. 

Inhaltsverzeichnis: 
00:00 Einleitung 
01:00 Neue US-Strategie 
10:49 Aktueller Stand in der Ukraine 
15:44 Friedensangst 
22:53 Jahresbeginn 2025: Die Wahlkampf-Farce 
27:18 Wie Abgeordnete auf Linie gebracht werden 
31:00 Bilanz zu Merz / Austauschbare(s) Parlament(arier) 
40:27 Warum regt sich kein Widerstand? 
42:15 Es gibt kein „Wir“ (mehr) 
44:06 Radikaler Regionalismus 
51:14 Vorstellung Kollaps und Neuerrichtung der Systeme 
58:11 Europa als Verhandlungsmasse der Großmächte 
01:00:57 Refeudalisierung durch Abschaffung des Staates 
01:05:38 Zukunfts- statt Gegenwartsanalyse? 
01:11:31 Hoffnungsvoller Ausblick auf 2026

Sprache (Ton)
Deutsch
Laufzeit
1h 13min 41s

Erstellt: 20.12.2025 - 11:08  |  Geändert: 20.12.2025 - 12:19

verwendet von

Als Fraktionsdisziplin (in Österreich Klubdisziplin) wird das Ausmaß bezeichnet, in dem die Mitglieder einer parlamentarischen Fraktion ein einheitliches Abstimmungsverhalten zeigen. Als negativ konnotiertes Synonym wird häufig auch der Begriff Fraktionszwang (Klubzwang) verwendet. Er betont den Druck, dem einzelne Abgeordnete von Seiten der Fraktionsführung und anderen Fraktionsmitgliedern ausgesetzt sind, eigene Positionen zugunsten der Fraktionssicht zurückzustellen. Aus Parteiensicht wird hingegen oft der Begriff Fraktionssolidarität benutzt, der das gemeinsame Interesse der Fraktionsmitglieder an einem geschlossenen Auftreten gegenüber den anderen Parteien unterstreicht.

Ein echter Fraktionszwang ist in Deutschland, Österreich, der Schweiz und vielen anderen Ländern verfassungswidrig, da er gegen das Prinzip des freien Mandats verstößt. In Deutschland besagt das Grundgesetz in Artikel 38 Absatz 1 Satz 2, dass Abgeordnete an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Trotzdem halten sich die Abgeordneten bei einem Großteil der Abstimmungen im Parlament an die Vorgaben ihrer Fraktionsführung. In einer Parteiendemokratie existiert immer ein indirekter Fraktionszwang, da eine Partei Sanktionen androhen oder ausüben kann, etwa indem sie die Wiederwahl eines „Abweichlers“ nicht unterstützt.

Wikipedia (DE): Fraktionsdisziplin