Das Problem von Ansprüchen wegen Vermögensnachteilen aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona Pandemie besteht in der Komplexität des Geschehensablaufs und seiner nur unzureichenden speziellen normativen - entschädigungsrechtlichen Prägung durch das IfSG.Behandelt werden daher:Ansprüche nach dem IfSG wegen Verdienstausfalls von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und SelbständigenAnsprüche von "Nichtstörern" - also der Mehrzahl der Betroffenen - aus Amtshaftung (
839 BGB i.V.m. Art. 34 GG)