Wer Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Mitglieder der Roten Armee Fraktion und der Bewegung 2. Juni betrachtet, wer sich mit Selbstzeugnissen von Beteiligten beschäftigt oder mit der öffentlichen Diskussion über die Bedrohung des Rechtsstaates durch "Terroristinnen" und "Terroristen" in den siebziger Jahren auseinandersetzt, kann der Frage nach der Beteiligung von Frauen nicht ausweichen. Die teilweise anzutreffenden individuell-biographischen und psychologischen Erklärungsmodelle werden allein der Komplexität des Themas nicht gerecht. Sie blenden nicht nur den zeithistorischen Kontext, den prozesshaften Charakter der Konflikte aus, sondern reduzieren die Teilnahme von Frauen an politisch motivierten Straftaten auf psychologische, pathologische und kriminelle Ursachen.