Eigene Rechte für die Natur - Vortrag Dr. jur. Bernd Söhnlein

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Quelle: Christine Ax

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Erstellt: 05.11.2024 - 17:44  |  Geändert: 12.11.2024 - 21:04

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Unsere Rechtsordnung behandelt die Natur wie eine Ansammlung von Gegenständen, die der Mensch nach Belieben gestalten und gebrauchen kann. Aber die Natur ist ein lebendiges System. Wir sind aus der Natur hervorgegangen und stehen mit ihr in einer dynamischen Beziehung. Dies sollte sich auch im Recht widerspiegeln. Für eine gemeinsame Zukunft von menschlichen Gesellschaften und allen anderen Lebensformen auf der Erde müssen wir daher einen Perspektivwechsel schaffen: hin zu einem Rechtssystem, das die Natur nicht nur als Ressource, sondern wegen ihres Eigenwertes als Rechtssubjekt betrachtet.