Volksblatt Würzburg, 03.09.2004, 19:16 Uhr


Höchster Schutzanspruch

 

Zu "Künstler für die Bürgerinitiative" vom 3. September, Seite C 3:

Sehr geehrte Frau Jung,

aus unseren gemeinsamen Gesprächen wissen Sie, dass ich Sie als Künstlerin sehr schätze. Das hindert mich nicht daran, Ihnen öffentlich zu widersprechen, wenn ich es um der Sache willen für geboten halte. [...]

Ihr Beitrag ist der (Meinungs-)Bildung in unserer Stadt aber nicht förderlich, weil er durch seine wahrheitswidrige Form Feindbilder schafft. [...]

Thomas Schmitt, 97084 Würzburg
 

Zu unserer Berichterstattung zu den "Würzburg-Arcaden"

Denkmalschutz ist eine staatliche Aufgabe. [...] Die rechtliche Beurteilung, inwieweit das geplante Einkaufszentrum den als Denkmal ausgewiesenen Ringpark zerstören darf, liegt somit allein bei der städtischen Verwaltung, welcher die genannten Ämter des Denkmalschutzes, der Stadtplanung sowie der Liegenschaftsbetreuung unterliegen.

Bei dieser Konstellation besteht die Gefahr, dass der denkmalpflegerische Schutzanspruch gegen privatrechtliche und/oder planerische Interessen der Stadt aufgewogen werden. Dies trifft die Denkmalpflege um so schwerer, als dass der im Eigentum der Stadt stehende Ringpark einen bundesweiten Einmaligkeitswert besitzt und somit höchsten Schutzanspruch genießen sollte. Es stellt sich die Frage, ob die eingangs erwähnten staatlichen Interessen ausreichend gewürdigt bleiben. [...]

Dipl.-Ing. (TU) Martin Memmel, 97209 Veitshöchheim
 

Quelle: http://www.mainpost.de/mainfranken/vbwue/780,2791323.html


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Stand: 08. November 2006
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