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Der Standard zur StPO: Der "Meyer-Goßner" ist das absolute
Standardwerk für die tägliche Arbeit jedes Strafrechtlers.
Handlich und komprimiert bietet dieser überall verwendete
Kommentar größtmögliche Zuverlässigkeit in allen Fragen des
Strafprozessrechts, eine vollständige Erfassung aller
BGH-Entscheidungen sowie einen umfassenden Überblick über alle
praxisrelevanten Veröffentlichungen. Die 49. Auflage ist
durchgängig auf dem Bearbeitungsstand vom 01.03.2006 und
berücksichtigt die Änderungen der StPO bzw. des GVG, insbesondere
durch
· das Justizkommunikationsgesetz vom 22.03.2005, das den §
41a StPO mit der Möglichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs
auch im Strafverfahren neu einfügte und den § 191a GVG änderte
· das am 01.07.2005 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung
des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 03.03.2004
betreffend die akustische Wohnraumüberwachung, das die §§ 100c,
100d, 100e, 100f StPO völlig umgestaltete,
die §§ 100i, 101, 110e, 163d, 163f und 477 StPO änderte und die §§
74a und 120 GVG ergänzte
· das Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse
vom 12.8.2005 mit der Neufassung der §§ 81f und 81g StPO und der
Einfügung des neuen § 81h StPO.
Die 49. Auflage erfasst zusätzlich die aktuelle Rechtsprechung,
insbesondere den Beschluss des Grossen Senats für Strafsachen des
BGH vom 03.03.2005 zu den "Absprachen im Strafverfahren". Neu
gefasste und erheblich erweiterte Erläuterungen verdeutlichen
deren Möglichkeiten und Grenzen.
Inhaltsverzeichnis
(PDF-Dokument, 186,67 KB)
Rezensionen
"(...) Dass trotz der Detailfülle nie der Blick auf Strukturen und
Zusammenhänge verloren geht, liegt an der gestrafften,
sorgfältigen Durchdringung der aktuellen Entwicklungen in
Wissenschaft und Praxis. Auf das längst unverzichtbar gewordene
Standardwerk ist uneingeschränkt Verlass." (RA Thomas C.
Knierim, in: NJW 14/2006, zur 48. Auflage 2005)
"(...) Insgesamt stellt die 48. Auflage des StPO- Kommentars von
Meyer-Goßner die Fortsetzung eines in den vergangenen Jahrzehnten
zu Recht sehr erfolgreichen Werkes auf hohem Niveau dar. Dieses
hohe Niveau ergibt sich aus einer Verbindung umfassender,
insbesondere durch die Rechtsprechung der Strafgerichte gewonnene
Erkenntnisse über das deutsche Strafprozessrecht mit den
Anforderungen eines praktikablen, für die tägliche Arbeit
geeigneten Arbeitsmittels. So bietet der „Meyer-Goßner“ sowohl
Praktikern, die in den verschiedenen Phasen eines
strafprozessualen Verfahrens im „wirklichen“ Leben mit der
Anwendung des Strafprozessrechts zu tun haben, eine zuverlässige,
für die tägliche Arbeit sehr nützliche Arbeitshilfe; aber auch
Studenten der Rechtswissenschaft, die im Rahmen ihres Studiums
über das strafprozessuale 1 x 1 hinaus das Strafprozessrecht
kennen lernen wollen, können von dem „Meyer-Goßner“ sehr
profitieren." (In: ArztRecht, Heft 12/2005, zur 48. Auflage
2005)
"(...) der Kommentar von Meyer-Goßner ist notwendiges
Handwerkszeug des Rechtsanwalts." (In: www.juristische–bibliothek.de,
12.01.2006, zur 48. Auflage)
"(...) bietet der Kommentar auf alle nur denkbaren
strafprozessualen Fragen und Probleme die richtigen Antworten." (Professor
Michael Knape, in: Die Polizei, Heft 10/2005, zur 48. Auflage)
"(...) Der „Meyer-Goßner“ – ehemals 'Kleinknecht – Meyer-Goßner'
ist ein langjährig eingeführtes Standardwerk und eine zuverlässige
Unterstützung für jeden mit der Materie Befassten. (…) Das hier
besprochene Standardwerk ist seit vielen Jahren ein zuverlässiger
Helfer für den Rechtsanwender." (In: der kriminalist, 10/2005,
zur 48. Auflage)
"(...) Er gehört wirklich auf jeden Schreibtisch." (Dr. Axel
Isak, in: Die Justiz, 9/2005, zur 48. Auflage)
Zum Autor
Erläutert von Prof. Dr. Lutz Meyer-Goßner, Vors. Richter am BGH
a.D. 48. neu bearbeiteten Auflage des von Otto Schwarz begründeten, in der 23.
bis 35. Auflage von Theodor Kleinknecht und in der 36. bis 39. Auflage
von Karlheinz Meyer bearbeiteten Werkes.
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